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BGH, 13.04.1999 - 1 StR 111/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 173 StGB; § 60 Nr. 2 StPO;
Beischlaf unter Verwandten; Vereidigung; - Wolters Kluwer
Rüge des Verbotes der Vereidigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 60; ; StPO § 60 Nr. 2; ; StGB § 173; ; StGB § 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 60 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 470
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 1 StR 111/99
Für die Frage, ob ein Tat- oder Beteiligungsverdacht gegen die Tochter des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß deren Verhalten ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (BGHSt 43, 321, 334).
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Dem Beischlaf zwischen Verwandten kommt aber auch in diesen Fällen jedenfalls dann eine selbständige Bedeutung zu, wenn sich der Missbrauch eines Kindes über dessen achtzehntes Lebensjahr hinaus erstreckt - beispielsweise in einer Situation, in der es nach Eintritt der Volljährigkeit eines langjährigen Missbrauchs- oder Vergewaltigungsopfers zu weiteren sexuellen Handlungen kommt und das Opfer aufgrund von Abhängigkeiten, die ihre Wurzel in der bestehenden familiären Beziehung haben, seine Ablehnung des nach wie vor unerwünschten Beischlafs nicht so deutlich zu erkennen gibt, dass eine Bestrafung des Täters wegen sexueller Nötigung (§ 177 StGB) in Betracht käme (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 111/99 -, NStZ 1999, S. 470, und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 -, juris).Dass in solchen Konstellationen der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sogar im Vordergrund stehen dürfte, wird dann besonders deutlich, wenn das volljährige Opfer selbst aufgrund seiner inneren Ablehnung des Beischlafs nicht nach § 173 StGB bestraft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999, a.a.O.).